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Gesetzliche Verpflichtung für Grundstückseigentümer: Der Winterdienst ist in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Düsseldorf geregelt. Laut dieser Satzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet nach:
Dies stellt vor allem für berufstätige und ältere Grundstücks-eigentümer ein Problem dar. Denn wenn ein Passant zu schaden kommt, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen. Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümer, Mieter, Gewerbe-treibende usw. machen sich deswegen im Winter berechtigte Sorgen, wie sie Ihre Räum- und Streupflicht nachkommen sollen. Genau aus diesem Grund bieten wir Ihnen hier den Winterdienst an. Unser Winterdienst beinhaltet die Schneeräumung und Streuung sowie das Befreien von Eisglätte auf privaten Grundstücken, Wohnanlagen und Gewerbeobjekten. Unser Service für Sie:
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